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KOSTEN

Abrechnung nach GOÄ

Alle ärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu den dort angegeben üblichen Steigerungssätzen abgerechnet und müssen vom Patienten privat bezahlt werden. Es kann nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Es kann auch nichts auf gesetzliche Krankenkasse verordnet oder krankgeschrieben werden.

Information für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen:

Viele Krankenkassen leisten Zuschüsse zu osteopathischen Behandlungen. Klären Sie bitte ggf. im Vorfeld direkt mit Ihrer Krankenkasse, ob und wie hoch ein Zuschuss für Osteopathie geleistet wird.
Siehe auch: https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen.

Dr. Hein Schnell D.O. (DAAO) ist zertifiziert und eingetragen im EROP – European Register of Osteopathic Physicians und erfüllt damit die Kriterien aller Krankenkassen, die Osteopathie bezuschussen.